Tagesheimschüler*innen dürfen bis 17.00 Uhr in der Schule bleiben und dort studieren. Sie können aber auch nur zu Mittag essen oder die erste Studierzeit besuchen.

Das Studium wird in zwei Einheiten unterteilt: die erste dauert von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Während dieser Zeit sollten möglichst alle schriftlichen Aufgaben erledigt werden.

In der zweiten, die von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr dauert, wird hingegen vorwiegend gelernt.